nur in unmittelbaren Zusammenhang mit den Berufsaufgaben des Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters im Rahmen der Möglichkeiten des Rechtsberatungsgesetzes, im Übrigen ausschließlich in Kooperation mit Rechtsanwälten (assoziierte Rechtsanwälte/Partner)
- Gründung von Einzelunternehmen und Gesellschaften (Rechtsformwahl etc.)
- Unternehmenskauf und -verkauf
- Umstrukturierung von Unternehmen/Sanierung
- Gesellschaftsverträge
- Gesellschaftsrechtliche Auseinandersetzungen
- Unternehmensnachfolge
- Verfügungen von Todes wegen
- Erbauseinandersetzungen
- Wirtschafts- und Handelsrecht
- Kreditsicherungsfragen
- Familien- und erbrechtliche Fragen
- Beratung in zivil-, arbeits-, europa-, insolvenz-, verwaltungs-, wirtschaftsverwaltungs- sowie
wirtschaftsrechtlichen Fragen