nur in unmittelbaren Zusammenhang mit den Berufsaufgaben des Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters im Rahmen der Möglichkeiten des Rechtsberatungsgesetzes, im Übrigen ausschließlich in Kooperation mit Rechtsanwälten (assoziierte Rechtsanwälte/Partner)

  • Gründung von Einzelunternehmen und Gesellschaften (Rechtsformwahl etc.)
  • Unternehmenskauf und -verkauf
  • Umstrukturierung von Unternehmen/Sanierung
  • Gesellschaftsverträge
  • Gesellschaftsrechtliche Auseinandersetzungen
  • Unternehmensnachfolge
  • Verfügungen von Todes wegen
  • Erbauseinandersetzungen
  • Wirtschafts- und Handelsrecht
  • Kreditsicherungsfragen
  • Familien- und erbrechtliche Fragen
  • Beratung in zivil-, arbeits-, europa-, insolvenz-, verwaltungs-, wirtschaftsverwaltungs- sowie
    wirtschaftsrechtlichen Fragen